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Haben Sie Interesse an einem VMT Job-Ticket des Beutenbergs?

Schon seit einiger Zeit wird darüber nachgedacht, auch am Beutenberg das Job-Ticket des Jenaer Nahverkehrs anzubieten. Dazu müsste ein Vertrag zwischen dem Beutenberg-Campus Jena e.V. und dem Jenaer Nahverkehr abgeschlossen werden und es müssten sich mindestens 25 Personen zusammenfinden, die Interesse an einem JOB-Ticket haben. Melden Sie Ihr Interesse bitte bis zum 16. November bei uns an!

Was ist ein Job-Ticket?
VMT-Jobtickets sind persönliche VMT-Abo-Monatskarten. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass das Unternehmen mit dem Jenaer Nahverkehr einen Jobticket-Vertrag abschließt: Je nach Anzahl der im Rahmen dieses Vertrages abgeschlossenen VMT-Jobtickets gibt es bereits ab 25 Stück 6 – 9,5 % Rabatt auf den Preis der VMT-Abo-Monatskarte. Grundvoraussetzung für den Abschluss eines solchen Vertrages ist, dass sich mindestens 25 Arbeitnehmer für das VMT-Jobticket interessieren und abschließen. Der Preis des Job-Tickets hat als Ausgangsbasis den jeweiligen gültigen Tarif der Abo-Monatskarte des Verbundtarifs Mittelthüringen. Natürlich gilt das VMT-Jobticket in den eingetragenen Tarifzonen auch für alle Fahrten in der Freizeit! Zusätzlich können an Wochentagen zwischen 19 und 3 Uhr des Folgetages sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen bis zu zwei Personen kostenlos mitgenommen werden. Das VMT-Jobticket ist leider personengebunden und nicht übertragbar!
Wer sich für das Job-Ticket entscheidet, ist 12 Monate daran gebunden.

Was passiert mit schon laufenden Abo-Monats-Ticket-Verträgen?
Allen Mitarbeitern, die bereits einen Abo-Monats-Ticket-Vertrag haben, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, so dass sie problemlos in den neuen Job-Tarif überführt werden können. Der einzige Nachteil ist der, dass damit wieder eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten gilt. Erst nach einer einjährigen Laufzeit sind die Job-Tickets dann monatlich kündbar. Es wird angestrebt zum 01. Januar 2012 zu starten. es wird also wie ein Neuabschluss behandelt.

Für City-Regio-Tickets der DB gilt dieses Sonderkündigungsrecht allerdings nicht. Diese könnten aber bis zum 10. Dezember 2012 zum Monatsende gekündigt werden, sofern bereits eine Mindestlaufzeit von einem Jahr eingehalten wird. (Danach besteht auch hier ein monatliches Kündigungsrecht) und durch ein Job-Ticket abgelöst werden.

Gilt das Job-Ticket-Angebot für den gesamten Tarifbereich des Mittelthüringischen Verkehrsverbundes?
Uneingeschränkt ja! Es gilt für alle Tarife, auch für den gesamten aktuellen City-Regio-Bereich! (inkl. Bereich Gera!)
Und noch ein Hinweis: Der Verkehrsverbund Mittelthüringen hebt zum 01. Januar 2013 die Beförderungstarife an.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich Ihr Interesse verbindlich bis zum Freitag, den 16. November 2012 im Campus-Büro an!
campus[at]beutenberg[dot]de, Tel. 03641-658040